Unsere Leistungen

Unser Prüfzentrum bietet Ihnen umfassende Leistungen.
Von der regulären Hauptuntersuchung bis zur individuellen Einzelabnahme – wir sind stets an Ihrer Seite für eine sichere Mobilität auf der Straße!

Haupt-/Abgasuntersuchung

Sichere Mobilität und Umweltbewusstsein für Ihr Fahrzeug.

Änderungsabnahme​

Rechtssichere Abnahme Ihrer Fahrzeugänderung für optimale Sicherheit.

Einzelabnahme

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.

Vollgutachten​

Umfassende Begutachtung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Oldtimergutachten​

Wertschätzung und Expertise für Ihr klassisches Fahrzeug.

Schadengutachten

Präzise Bewertungen für faire Entschädigungen.

Wertgutachten

Kompetente Bewertungen für Ihr wertvolles Besitztum.

Gasanlagenprüfung​

Sicherheit und Effizienz für Ihre Gasanlage garantiert.

Gasprüfung

Sichere Gasprüfung nach DVGW-Standard für Ihr Fahrzeug.

Datenbestätigung nach COC​

Unkomplizierte Bestätigung der Fahrzeugdaten.

Tempo 100​ für Anhänger

Prüfung und Bestätigung der Tempo-100-Fähigkeit für Anhänger.

UVV/Betriebssicherheit

Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß UVV.

BOKraft​

Überprüfung der BOKraft-Vorgaben für Kraftfahrzeuge.

Feinstaubplakette

Zuteilung der Feinstaubplakette gemäß Emissionsklasse.

Sichere Mobilität und Umweltbewusstsein für Ihr Fahrzeug.

Haupt-/Abgasuntersuchung (UMA) nach § 29 StVZO1

Willkommen bei TÜV NORD – Ihre Experten für HU und AU

Wir freuen uns, Ihnen bei der Sicherheit und Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeugs zur Seite zu stehen. Ob PKW, LKW bis 4200 kg Leergewicht, Anhänger, Quad, Motorrad oder Anhänger – wir kümmern uns um Ihre Haupt- und Abgasuntersuchungen.

Unsere Leistungen für Sie:

Hauptuntersuchung (HU): Wir prüfen sorgfältig alle sicherheitsrelevanten Teile wie Bremsen, Beleuchtung und Fahrwerk, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug sicher auf der Straße unterwegs ist.

Abgasuntersuchung (AU): Unsere Experten messen die Emissionen, damit Ihr Fahrzeug die Umweltvorschriften einhält und Sie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Diese Prüfungen sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern helfen auch, teure Reparaturen zu vermeiden und die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs zu verlängern.

Ihr Komfort ist uns wichtig:

Während der Prüfung können Sie sich in unserem gemütlichen Warteraum bei einer Tasse Kaffee entspannen. Wenn Sie interessiert sind, dürfen Sie die Prüfung auch gerne begleiten. Alternativ können Sie Ihr Fahrzeug einfach abgeben und später wieder abholen – mit oder ohne Termin.

Warum TÜV NORD?

Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für Qualität sind wir Ihr verlässlicher Partner. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihr Fahrzeug in bestem Zustand bleibt.

Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin zu vereinbaren oder mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!

Preisliste

Rechtssichere Abnahme Ihrer Fahrzeugänderung für optimale Sicherheit.

Änderungsabnahme nach § 19.3 StVZO1

Haben Sie Ihr Fahrzeug modifiziert oder planen Sie Umbauten?

Eine Änderungsabnahme kann erforderlich sein, um die Betriebserlaubnis zu sichern. TÜV NORD bietet Ihnen eine effiziente und unkomplizierte Abwicklung, damit Sie sicher und regelkonform unterwegs sind.

Wann benötigen Sie eine Änderungsabnahme?

Nicht jede Änderung am Fahrzeug erfordert eine Abnahme. Wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Zubehörs keine Abnahmepflicht vorsieht, reicht es, die ABE mitzuführen. Bei vielen Anpassungen, wie Leistungssteigerungen, Karosserietuning oder Bremsänderungen, ist jedoch eine Abnahme notwendig. Die genauen Anforderungen finden Sie in der ABE oder im Teilegutachten.

Typische Änderungen, die eine Abnahme erfordern:


 Leistungssteigerungen und Abgasmodifikationen
 Fahrwerksanpassungen (z.B. Tieferlegung)
 Karosserietuning (z.B. Spoiler)
 Einbau von Sportluftfiltern
 Änderungen an der Bremsanlage
 Rad-/Reifenkombinationen


Was Sie mitbringen sollten:


Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Relevante Gutachten (ABE, Teilegutachten, EG-Typgenehmigung, ECE-Genehmigung)


Fehlen Ihnen Dokumente? Wir helfen bei der Recherche in unserer Datenbank oder unterstützen bei der Beschaffung vom Hersteller.


Kosten der Änderungsabnahme:

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Änderungen. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot. In der Regel ist die Abnahme kostengünstig, wenn alle Unterlagen vorhanden sind.

Wichtiger Hinweis: Nicht alle Änderungen müssen sofort in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wir vermerken auf dem Prüfbericht, wann eine Eintragung erforderlich ist. Bis dahin sollten Sie den Änderungsabnahmebericht im Fahrzeug mitführen.

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen.

Einzelabnahme/Begutachtung nach §19(2) i. Verb. m. §21 StVZO1

Keine ABE oder kein Teilegutachten? Wir unterstützen Sie!

Planen Sie, Ihren LKW oder PKW zum Wohnmobil umzubauen?

Oder möchten Sie Ihr Motorrad in einen stilvollen Café Racer verwandeln?
 
Vielleicht fehlt für Ihr Fahrzeugbauteil eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein Teilegutachten, oder die darin festgelegten Auflagen, wie der Verwendungsbereich, werden nicht eingehalten. In solchen Fällen ist eine Einzelabnahme erforderlich. Diese erfolgt gemäß § 19 (2) StVZO in Verbindung mit einer Einzelbetriebserlaubnis nach § 21 StVZO.

Auch bei mehreren Tuningmaßnahmen, die sich gegenseitig beeinflussen, wie etwa einer Tieferlegung zusammen mit einer geänderten Rad-Reifen-Kombination, ist eine Abnahme notwendig.

Beratung vor Änderungen: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre geplanten Änderungen eine Abnahme erfordern oder gar möglich sind, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Kontaktieren Sie uns vor der An- oder Umbaumaßnahme, um Klarheit zu schaffen.

Umfassende Begutachtung für die Zulassung Ihres Fahrzeugs.

Vollgutachten/Vollabnahme nach §21 StVZO1

Importieren Sie ein Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), wie einen US- oder Japan-Import oder einen Oldtimer?

In Deutschland ist für solche Fahrzeuge ein spezielles Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erforderlich. Unsere Vollabnahme ist der Schlüssel zur erfolgreichen Zulassung.

Dabei erstellen wir ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Auf diese Weise stellen wir sicher, dass Ihr Importfahrzeug alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt und Sie sicher unterwegs sind.

Mit unserem Gutachten können Sie die Zulassung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.

Für die Erstellung eines Vollgutachtens benötigen wir in der Regel ein Datenblatt. Dieses können Sie beispielsweise über folgenden Link bestellen: Online-Formular für Datenblatt-Abfrage

Wertschätzung und Expertise für Ihr klassisches Fahrzeug.

Oldtimergutachten (H-Kennzeichen) nach § 23 StVZO1

Um Ihr historisches Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen oder dem roten 07-Kennzeichen auszustatten, ist eine spezielle Oldtimerbegutachtung erforderlich. Diese Kennzeichen bieten steuerliche Vorteile und tragen dazu bei, historische Fahrzeuge als Kulturgut zu bewahren.


Voraussetzungen für das H-Kennzeichen:

Das Fahrzeug muss seit über 30 Jahren zugelassen sein.

Eine gültige Betriebserlaubnis oder ein Gutachten nach § 21 StVZO ist erforderlich.

Das Fahrzeug muss in einem guten, erhaltenswerten Zustand sein und weitgehend im Originalzustand oder originalgetreu restauriert sein.

Zeitgenössische Umbauten sind akzeptabel, sofern sie innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung erfolgten.

Ablauf der Begutachtung:

Die Begutachtung umfasst eine Hauptuntersuchung und eine Bewertung des Pflege- und Erhaltungszustands sowie der Originalität des Fahrzeugs.
 
Kontaktieren Sie uns, um mehr über die Oldtimerbegutachtung zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

Präzise Bewertungen für faire Entschädigungen.

Schaden-/Unfallgutachten

Nach einem Unfall oder Schaden ist ein präzises Gutachten entscheidend, um den entstandenen Schaden zu bewerten. Es bildet die Grundlage für die korrekte Regulierung durch die Versicherung und stellt sicher, dass Sie eine angemessene Entschädigung erhalten.

Bei einem unverschuldeten Unfall wird unser Honorar direkt von der gegnerischen Versicherung übernommen, sodass für Sie keine Kosten entstehen.

Unsere Leistungen im Überblick:

Umfassende Schadensdokumentation: Wir erfassen und bewerten alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, von Karosserieschäden über technische Mängel bis hin zu Wertminderungen.

Unabhängige Expertise: Unsere erfahrenen Gutachter erstellen ein detailliertes und realistisches Gutachten, das die notwendigen Reparaturen aufzeigt, um Ihr Fahrzeug wieder in einen einwandfreien Zustand zu versetzen.

Sichere Schadenregulierung: Mit einem sorgfältig erstellten Gutachten unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung korrekt und gerecht durchzusetzen.

Schnelle Terminvergabe: Wir bieten kurzfristige Termine, um den Schadenregulierungsprozess zu beschleunigen.

Vor-Ort-Service: Bei nicht fahrbereiten Fahrzeugen kommen unsere Gutachter direkt zu Ihnen, um den Schaden zu begutachten.

Unterstützung bei der Versicherung: Wir helfen Ihnen bei der Kommunikation mit der Versicherung, um den Prozess zu vereinfachen.

Hilfe bei Mietwagen: Falls Sie einen Mietwagen benötigen, unterstützen wir Sie bei der Organisation, damit Sie mobil bleiben.

Empfehlung eines Verkehrsrechtsanwalts: Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt, der Sie rechtlich unterstützt.

Kompetente Bewertungen für Ihr wertvolles Besitztum.

Wertgutachten

Ein Wertgutachten bietet Ihnen eine detaillierte und objektive Bewertung Ihres Fahrzeugs, sei es für den Verkauf, die Versicherung oder als Nachweis für den aktuellen Marktwert. Unsere erfahrenen Gutachter stellen sicher, dass Sie eine fundierte Einschätzung erhalten, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt.

Unsere Leistungen:

Umfassende Bewertung: Wir analysieren den Zustand, die Ausstattung und den Marktwert Ihres Fahrzeugs, um eine präzise Bewertung zu erstellen.

Detaillierter Bericht: Sie erhalten einen ausführlichen Bericht, der den aktuellen Wert Ihres Fahrzeugs klar und nachvollziehbar darstellt.

Individuelle Beratung: Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Fragen zu klären und Sie bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen.

Vorteile eines Wertgutachtens:

Verkaufsvorbereitung: Erhalten Sie eine realistische Einschätzung des Fahrzeugwerts, um den bestmöglichen Preis zu erzielen.

Versicherungsschutz: Nutzen Sie das Gutachten als Grundlage für eine angemessene Versicherungseinstufung.

Transparenz und Sicherheit: Vertrauen Sie auf eine objektive Bewertung, die Ihnen Klarheit und Sicherheit bietet.

Sicherheit und Effizienz für Ihre Gasanlage garantiert.

Gasanlagenprüfung (LPG/CNG) gemäß §41a StVZO1

Sichern Sie die Zuverlässigkeit und Sicherheit Ihrer gasbetriebenen Fahrzeuge mit unseren professionellen Gasanlagenprüfungen. Wir bieten umfassende Prüfungen für Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG) an, um sicherzustellen, dass Ihre Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Unsere Leistungen:

Gassystemeinbauprüfung (GSP): Einmalige Prüfung des Einbaus der Gasanlage zur Sicherstellung der Übereinstimmung mit den technischen Vorgaben.

Wiederkehrende Gasanlagenprüfung (GWP): Regelmäßige Prüfung, die in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgt, um die fortlaufende Sicherheit der Gasanlage zu gewährleisten.

Prüfungsablauf:

Identifizierung der Bauteile: Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Verwendung vorgeschriebener Bauteile.

Sichtprüfung: Inspektion der Gasanlage auf Beschädigungen, Korrosion und korrekte Befestigung.

Dichtheitsprüfung: Sicherstellung der Dichtheit der Anlage durch Lecksuchspray bei laufendem Motor.

Sichere Gasprüfung nach DVGW-Standard für Ihr Fahrzeug.

DVGW G607 (Gasprüfung) für Wohnmobile und Wohnwagen2

Eine zuverlässige Gasversorgung ist entscheidend für Wohnwagen und Wohnmobile, insbesondere wenn Herd, Heizung oder Kühlschrank mit Gas betrieben werden. Unsere spezialisierten Gasprüfungen stellen sicher, dass Ihre gasbetriebenen Geräte sicher und effizient funktionieren.

Unsere Leistungen:

Wir überprüfen alle gasbetriebenen Geräte in Ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen, um sicherzustellen, dass sie sicher und effizient arbeiten.

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung, die die Sicherheit Ihrer Gasanlage bestätigt.

Fahrzeughalter sind für die Sicherheit der Gasanlage verantwortlich. Regelmäßige Prüfungen alle zwei Jahre durch zertifizierte Sachkundige sind unerlässlich.

Neuregelungen beachten: Ab dem 19. Juni 2025 ist die G 607 Prüfung für alle Freizeitfahrzeuge mit Flüssiggasanlagen verpflichtend. Nutzen Sie die Übergangsfrist, um Ihre Anlage rechtzeitig prüfen zu lassen.

Unkomplizierte Bestätigung der Fahrzeugdaten.

Datenbestätigungen für Importfahrzeuge aus der EU

Für Importfahrzeuge aus der EU bieten wir Ihnen unsere Datenbestätigungen als schnelle und effiziente Alternative zum Certificate of Conformity (COC), dessen Beantragung oft mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

Unsere Experten stehen bereit, um Sie zu beraten und sicherzustellen, dass Sie die benötigten technischen Daten für die Zulassung Ihres Fahrzeugs erhalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und die passende Lösung für Ihr Fahrzeug zu finden.

Prüfung und Bestätigung der Tempo-100-Fähigkeit für Anhänger.

100 km/h Zulassung für Wohnwagen und Anhänger

Erhöhen Sie die Geschwindigkeit Ihrer Fahrzeugkombination mit unserer 100 km/h Zulassung gemäß der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO. Diese Genehmigung ermöglicht es Ihnen, auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen sicher und effizient mit bis zu 100 km/h zu fahren.

Wir überprüfen, ob Ihr Anhänger oder Wohnwagen die erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen.

Begutachtung von Kraftfahrzeugen gemäß UVV.

UVV-Prüfung für Firmenfahrzeuge2

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind entscheidend für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb Ihrer Firmenfahrzeuge. Unsere UVV-Prüfungen helfen Ihnen, die Sicherheit Ihrer Flotte zu gewährleisten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Überprüfung der BOKraft-Vorgaben für Kraftfahrzeuge.

BOKraft §41 & 42 Prüfungen für Taxi, Mietwagen und KOM1

Bei TÜV NORD bieten wir umfassende Prüfungen nach §41 und §42 BOKraft für Taxen, Mietwagen und Kraftomnibusse an, um die Sicherheit und Vorschriftsmäßigkeit im Personenverkehr zu gewährleisten.

Unsere Leistungen:

Jährliche Prüfung nach §41 BOKraft:

Sicherstellung der ordnungsgemäßen Werbeanbringung, Eichung von Wegstreckenzählern , Ordnungsnummer, Überprüfung von Feuerlöschern und Verbandskästen, sowie Türanlagen- und Notausstiegsprüfung.

Erstuntersuchung nach §42 BOKraft:

Vor der ersten Inbetriebnahme, um die Einhaltung aller BOKraft-Vorschriften zu bestätigen.

Zuteilung der Feinstaubplakette gemäß Emissionsklasse.

Feinstaubplakette/Umweltplakette

Sichern Sie sich die Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, um uneingeschränkten Zugang zu städtischen Gebieten mit Umweltauflagen zu erhalten.
 
Diese Plakette ist für alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrer Herkunft, notwendig, um die geltenden Umweltvorschriften zu erfüllen.

Freie Fahrt in Umweltzonen: Mit der Feinstaubplakette können Sie ohne Einschränkungen in städtischen Gebieten mit Umweltauflagen unterwegs sein.

Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und vermeiden Sie Bußgelder.

  1. Es handelt sich um amtliche Prüfungen die im Auftrag von TÜV NORD durchgeführt werden, Schadengutachten und Wertgutachten werden nicht im Auftrag von TÜV NORD angeboten.
  2. Es handelt sich um freiwirtschaftliche Dienstleistungen.

Sie haben noch Fragen?

Falls Sie noch Fragen haben oder eine spezielle Leistung benötigen, die nicht in unserem Angebot aufgeführt ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach, und wir helfen Ihnen mit einer individuellen Beratung weiter.